Wir bearbeiten nur Rezeptanforderungen, die bereits verordnet wurden. Neue Medikamente oder individuelle Wünsche müssen in der Sprechstunde vorher besprochen werden. Üblicherweise können Sie ein Folgerezept als E-Rezept bei einer Dauerverordnung am folgenden Werktag einlösen.


Wir stellen regelhaft E-Rezepte aus. Hierbei ist es unverändert wichtig, dass die Krankenversichungskarte im aktuellen Quartal VORHER eingelesen wurde. Weitere offizielle Informationen finden Sie hier: E-REZEPT. Sollten Sie dennoch einen Ausdruck des Rezeptes benötigen, bitten wir Sie, dies in der Bestellung ausdrücklich zu erwähnen.


Die folgenden Angaben werden nur zur online Rezeptbestellung benutzt und dann umgehend gelöscht. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Mit dem Buchungsvorgang stimmen Sie dieser Vereinbarung zu. Einzelheiten hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung.